Liste von Abfall-Übergabe/Übernahme-Arten.


 



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GTIN Bezeichnung Beschreibung Reihenfolge
9008390116364 Ohne Transport/Begleitschein am Empfangsort Wird der Abfall nicht befördert und verbleibt daher physisch an jenem Ort, an dem die Abfallübergabe stattfindet, daher ist dieser Eintrag zu verwenden. Dieser Eintrag („ohne Transport“) ist ebenfalls anzugeben, wenn die Transportwege Straße, Schiene, See und/oder Luft nicht zutreffen, etwa bei (ausschließlicher) Verwendung eines Förderbands. Weiters ist dieser Eintrag zu verwenden, wenn bei der Beförderung des Abfalls kein Begleitschein verwendet wurde (zB Systemausfall, Begleitschein am Empfangsort). 4211
9008390116371 Transport mit physischer Abfall-Übergabe bzw. –Übernahme durch den Meldenden Aus Sicht des Absenders: Der Abfall wird von diesem physisch übergeben, verbunden mit einem Transport der Abfälle. In der Übergabedeklaration des Absenders ist folglich dieser Eintrag zu verwenden. Aus Sicht des Empfängers: Der Abfall wird von diesem physisch übernommen, verbunden mit einem Transport der Abfälle. In der Übernahmemeldung des Empfängers ist folglich dieser Eintrag zu verwenden. 4221
9008390135471 Geschlossenes Streckengeschäft Bei einem geschlossenen Streckengeschäft deklariert der Streckenmelder gegenüber der Behörde alle Abfallübernehmer (sohin auch allfällig weitere „Streckengeschäftsteilnehmer“) auf dem Begleitschein. Es werden sohin auch alle allfällig anderen rechtlichen Übernehmer und der Empfänger der Abfälle lückenlos durch den Streckenmelder deklariert und folglich muss dieser Eintrag verwendet werden. Hinweis zur Definition „Streckengeschäft“: Ein Streckengeschäft liegt vor, wenn ein Abfallsammler einen Abfall direkt zu einem weiteren Übernehmer (zB dem Empfänger) transportiert oder transportieren lässt, ohne dass ein Standort des Abfallsammlers in tatsächlicher Hinsicht berührt wird. Ein Streckengeschäft kann prinzipiell von mehreren Abfallsammlern, deren Standorte dabei nicht in tatsächlicher Hinsicht berührt werden, abgewickelt werden. Bei einem „geschlossenen Streckengeschäft“ werden all diese Abfallsammler vom Streckenmelder lückenlos am Begleitschein gegenüber der Behörde deklariert. 4231
9008390135488 Offenes Streckengeschäft (Deklaration) Handelt es sich um ein Streckengeschäft, bei dem dem Streckenmelder nicht alle Streckengeschäftsteilnehmer bekannt sind, sodass er diese nicht lückenlos am Begleitschein deklarieren kann, muss der Streckenmelder das Streckengeschäft als offenes Streckengeschäft deklarieren. In der Streckenmeldung des Streckenmelders muss folglich dieser Eintrag verwendet werden. 4241
9008390135495 Offenes Streckengeschäft (Teilnahme) Im offenen Streckengeschäft muss jeder Abfallübernehmer, sohin jeder Streckengeschäftsteilnehmer seine Teilnahme (unter Angabe der eigenen, unmittelbaren Geschäftspartner) selbst melden. In der Streckenmeldung eines Streckenteilnehmers muss folglich dieser Eintrag verwendet werden. Hinweis: Auch der Streckenmelder muss im offenen Streckengeschäft seine unmittelbaren Geschäftspartner melden. 4251
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