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<column>9008390116364</column>
<column>Ohne Transport/Begleitschein am Empfangsort</column>
<column>Wird der Abfall nicht bef&#246;rdert und verbleibt daher physisch an jenem Ort, an dem die Abfall&#252;bergabe stattfindet, daher ist dieser Eintrag zu verwenden. Dieser Eintrag (&#8222;ohne Transport&#8220;) ist ebenfalls anzugeben, wenn die Transportwege Stra&#223;e, Schiene, See und/oder Luft nicht zutreffen, etwa bei (ausschlie&#223;licher) Verwendung eines F&#246;rderbands. Weiters ist dieser Eintrag zu verwenden, wenn bei der Bef&#246;rderung des Abfalls kein Begleitschein verwendet wurde (zB Systemausfall, Begleitschein am Empfangsort).</column>
<column>4211</column>
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<column>9008390116371</column>
<column>Transport mit physischer Abfall-&#220;bergabe bzw. &#8211;&#220;bernahme durch den Meldenden</column>
<column>Aus Sicht des Absenders: Der Abfall wird von diesem physisch &#252;bergeben, verbunden mit einem Transport der Abf&#228;lle. In der &#220;bergabedeklaration des Absenders ist folglich dieser Eintrag zu verwenden. Aus Sicht des Empf&#228;ngers: Der Abfall wird von diesem physisch &#252;bernommen, verbunden mit einem Transport der Abf&#228;lle. In der &#220;bernahmemeldung des Empf&#228;ngers ist folglich dieser Eintrag zu verwenden.</column>
<column>4221</column>
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<column>9008390135471</column>
<column>Geschlossenes Streckengesch&#228;ft</column>
<column>Bei einem geschlossenen Streckengesch&#228;ft deklariert der Streckenmelder gegen&#252;ber der Beh&#246;rde alle Abfall&#252;bernehmer (sohin auch allf&#228;llig weitere &#8222;Streckengesch&#228;ftsteilnehmer&#8220;) auf dem Begleitschein. Es werden sohin auch alle allf&#228;llig anderen rechtlichen &#220;bernehmer und der Empf&#228;nger der Abf&#228;lle l&#252;ckenlos durch den Streckenmelder deklariert und folglich muss dieser Eintrag verwendet werden.&#160;Hinweis zur Definition &#8222;Streckengesch&#228;ft&#8220;: Ein Streckengesch&#228;ft liegt vor, wenn ein Abfallsammler einen Abfall direkt zu einem weiteren &#220;bernehmer (zB dem Empf&#228;nger) transportiert oder transportieren l&#228;sst, ohne dass ein Standort des Abfallsammlers in tats&#228;chlicher Hinsicht ber&#252;hrt wird. Ein Streckengesch&#228;ft kann prinzipiell von mehreren Abfallsammlern, deren Standorte dabei nicht in tats&#228;chlicher Hinsicht ber&#252;hrt werden, abgewickelt werden. Bei einem &#8222;geschlossenen Streckengesch&#228;ft&#8220; werden all diese Abfallsammler vom Streckenmelder l&#252;ckenlos am Begleitschein gegen&#252;ber der Beh&#246;rde deklariert.</column>
<column>4231</column>
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<column>9008390135488</column>
<column>Offenes Streckengesch&#228;ft (Deklaration)</column>
<column>Handelt es sich um ein Streckengesch&#228;ft, bei dem dem Streckenmelder nicht alle Streckengesch&#228;ftsteilnehmer bekannt sind, sodass er diese nicht l&#252;ckenlos am Begleitschein deklarieren kann, muss der Streckenmelder das Streckengesch&#228;ft als offenes Streckengesch&#228;ft deklarieren. In der Streckenmeldung des Streckenmelders muss folglich dieser Eintrag verwendet werden.</column>
<column>4241</column>
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<column>9008390135495</column>
<column>Offenes Streckengesch&#228;ft (Teilnahme)</column>
<column>Im offenen Streckengesch&#228;ft muss jeder Abfall&#252;bernehmer, sohin jeder Streckengesch&#228;ftsteilnehmer seine Teilnahme (unter Angabe der eigenen, unmittelbaren Gesch&#228;ftspartner) selbst melden. In der Streckenmeldung eines Streckenteilnehmers muss folglich dieser Eintrag verwendet werden.&#160;Hinweis: Auch der Streckenmelder muss im offenen Streckengesch&#228;ft seine unmittelbaren Gesch&#228;ftspartner melden.</column>
<column>4251</column>
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