Das vollelektronische Begleitscheinverfahren (VEBSV 2.0) ermöglicht die papierlose Abwicklung des Begleitscheinverfahrens und wird derzeit auf der Grundlage des § 75a AWG 2002 betrieben. Zur Überführung in den Regelbetrieb ab 1.1.2026 ist aktuell eine Verordnung in Vorbereitung.


 

Allgemeine Informationen

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Das vollelektronische Begleitscheinverfahren (VEBSV 2.0) soll Unternehmen, die abfallrechtliche Verpflichtungen erfüllen müssen, bei der Digitalisierung ihrer innerbetrieblichen Abläufe zur Abwicklung von Abfalltransporten unterstützen. Dazu stellt VEBSV flexible Schnittstellen zur Verfügung, die interoperabel mit den Prozessen der Unternehmenssoftware verzahnt werden können.

Durch VEBSV kann die Erfüllung der Begleitscheinmeldepflicht direkt durch die unternehmensspezifische Softwarelösung ausgelöst werden und erfordert keine zusätzlichen Abläufe; Der Begleitschein ist spätestens zu Beginn des Transports online abrufbar. 

 

Voraussetzungen

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Um an VEBSV 2.0 teilnehmen zu können, muss das Unternehmen eine an VEBSV 2.0 angepasste Softwarelösung einsetzen, z.B. ein entsprechend adaptiertes ERP-System oder eine spezielle Softwarelösung für in der Abfallwirtschaft tätige Unternehmen, welche an die vorgesehenen Schnittstellen (Messaging Webservice sowie Begleitschein-Webservice) angebunden ist.

Nähere Informationen zum Designprinzip der VEBSV 2.0-Schnittstellen finden Sie in der zugehörigen Rubrik.

 

Teilnahme am VEBSV

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VEBSV darf durch Abfallübernehmer nur in Abstimmung mit dem BMLUK verwendet werden.

Möchte ein Unternehmen (Abfallübernehmer) auf der Grundlage des § 75a AWG 2002 am Pilotbetrieb zu VEBSV teilnehmen, so übermittelt es folgende Informationen an die Abteilung V/2 (Abfall- und Altlastenrecht) des BMLUK:

  • Personen-GLN,
  • Kontaktperson für VEBSV (insb. E-Mail),
  • Angabe, welche Software verwendet werden soll,
  • Angabe, ob die Software bereits für VEBSV adaptiert ist.

Weiters erhalten auch Software-Hersteller bzw. Software-Entwicklungsabteilungen über die Abteilung V/2 (Abfall- und Altlastenrecht) im BMLUK alle notwendigen Informationen.

Ansprechpartner: Jens Diestel - jens.diestel@bmluk.gv.at